Theoretische Ausbildung:
Krane / Hebebühnen und Anbaugeräten Antriebsarten
Praktische Ausbildung:
Einweisung am Flurförderzeug, Erdbaumaschine oder am Kran, Hebebühnen.
VORAUSSETZUNGEN
Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche
Eignung für das Steuern von Gabelstaplern, Erdbaumaschinen, Kran sowie
Hebebühnen. Zur eigenen Sicherheit: An arbeitsmedizinischen
Eigenungsuntersuchungen, z. B. nach den BG – / DGUV – Grundsätzen (G41)
teilnehmen. Und der Schweiz (VUV Verordnung) SR 832.30. Anerkannt nach
IPAF-PAL-Karte.
Pflicht: Jährliche Unterweisung der Gabelstaplerfahrer/in, Erdbaumaschinen sowie Kran und Hebebühnen (Aktualisierungen).